Pflegegrade
Zusammengefasst gibt es fünf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit.
Abhängig sind diese von der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Je höher die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad und somit die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.
Um einen Pflegegrad zu erhalten oder zu erhöhen, sollten Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser wird dann an den MDK(medizinischer Dienst) weitergeleitet, die sich um Ihre Einstufung in Form eines Begutachtungstermin kümmert.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei benötigen Unterstützung und weisen somit einen Hilfebedarf im Alltag vor. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 689 Euro für die Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Einstufung in den Pflegegrad drei heißt, dass der Pflegebedürftige durch starke körperliche oder kognitive Einschränkungen auf Hilfe angewiesen ist.
Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1290 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei ist der Pflegebedürftige extrem auf Hilfestellungen im Alltag oder medizinische Gesundheitserhaltung angewiesen. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1612 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegrad 5, auch als Härtefall, bezeichnet, heißt, dass der Pflegebedarf des Pflegebedürftigen einen erhöhten Aufwand vorweist, um fachgerecht versorgt zu werden.
Pflegebedürftige benötigen qualifizierte Pflege und eine intensive Betreuung. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1999 Euro für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Zusätzlich besteht der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne über Nummer an.